Hannover, den 02. April 2009

Anfrage gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung

Verbleib von registrierten Waffen

Sehr geehrter Herr Jagau,

den Medien war zu entnehmen, dass in den Umlandkommunen Hannovers circa 53.000 Waffen registriert seien, also - statistisch gesehen - ca. neun Prozent der dortigen Bevölkerung eine Waffe besitzen. In diesem Zusammenhang fragen wir:

1. Werden diese registrierten Waffen im Todesfall der Besitzenden eingezogen? 2. Werden die Erben dementsprechend kontrolliert bzw. ist eine solche Kontrolle vorgesehen und umsetzbar? 3. Werden die registrierten Waffen im „Erbfall“ verlässlich unschädlich gemacht? 4. Gibt es Schätzungen bezüglich der Anzahl nicht registrierter Waffen und realistische Möglichkeiten, diese zu konfiszieren?

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Messerschmidt (Fraktionsvorsitzender)