Hannover, den 19. März 2009

Anfrage gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung

Verfassungsgemäße Durchführung des SGB II in der Region Hannover

Sehr geehrter Herr Jagau,

mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2007 wurde die Mischverwaltung in den ARGen als nicht verfassungskonform beurteilt und ihr weiterer Bestand ohne Änderung des Grundgesetzes nur bis Ende 2010 geduldet. Den Kompromissvorschlag des Bundesarbeitsministers zur Weiterentwicklung der ARGen (JobCenter) hat die Unionsfraktion im Bundestag mit großer Mehrheit abgelehnt, obwohl zuvor alle Bundesländer zugestimmt hatten. Daher wird es in dieser Legislaturperiode keine Neuorganisation geben. Zurzeit läuft alles auf eine getrennte Aufgabenwahrnehmung hinaus. Wir fragen daher die Verwaltung:

Welche organisatorischen, finanziellen und personellen Auswirkungen hat eine getrennte Aufgabenwahrnehmung

1. für die Region Hannover? 2. für die regionsangehörigen Städte und Gemeinden?

Mit freundlichen Grüßen i.A Andreas Strauch (stellv. Fraktionsvorsitzender und Leiter des AK Qualifizierung und berufliche Bildung)