TTIP: Einschränkungen der kommunalen Daseinsvorsorge
Antrag der Fraktionen SPD/GRÜNE vom 19. Juni 2014

Beschlussvorschlag:

Die Regionsversammlung sieht neben den grundsätzlichen Chancen des internationalen Handels die aktuellen Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die Vereinbarung des Freihandelskommens Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) sowie weiterer vergleichbarer Handelsabkommen wie das zwischen der EU und Kanada geplante Comprehensive Economic and Trade Agreement (z.B. CETA) mit großer Sorge.

In Anlehnung an den Beschluss des Deutschen Städtetages stellt die Regionsversammlung fest:

  1. dass die bisherigen Verhandlungen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden und diese Intransparenz das Misstrauen in die Verhandlungsführung der EU-Kommission erhöht hat und die demokratischen Spielregeln untergräbt.
  2. dass das Abkommen nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet ist, die bisherige Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip zu gefährden.
  3. dass daher die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, von dem Handelsabkommen explizit ausgeschlossen werden sollen.
  4. dass die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur nicht gefährdet werden darf und die Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht enger werden sollen.
  5. dass die Umwelt- und Sozialstandards in der EU nicht gefährdet werden dürfen.

Die Regionsversammlung unterstützt daher die Position des Deutschen Städtetages und fordert die Landes- und Bundestagsabgeordneten sowie die regional zuständigen Europaabgeordneten auf, sich entsprechend auf der jeweiligen politischen Ebene zu verwenden.