Heute hat die SPD-Regionsfraktion im Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Gesundheit und Teilhabe einstimmig der Vorlage zum Aufbau einer Tracking-Zentrale für das Neugeborenen-Hörscreening zugestimmt.

Es wird in Kooperation zwischen der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Region Hannover durchgeführt. „Mit diesem innovativen Projekt, das bundesweit einmalig ist, greifen die Region Hannover und die MHH ein wichtiges Thema auf“, sagt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher, Angelo Alter und weiter: „Als SPD-Regionsfraktion unterstützen wir dieses Projekt ausdrücklich, weil es einen guten Beitrag leistet, um Hörschäden frühzeitig zu erkennen und erfolgreich zu behandeln. Hörgeschädigte Kinder werden von elementaren Teilhabe- und Entwicklungsprozessen ausgeschlossen, dies gilt es durch eine frühzeitige Diagnose und Behandlung so gut wie möglich zu verhindern.“

Hörstörungen gehören zu den häufigsten angeborenen Kleinkinderkrankheiten. Werden die Hörstörungen frühzeitig diagnostiziert und therapiert, ist für die Kinder eine normale Hörsprach-Entwicklung möglich. Seit 2009 werden deshalb alle Kinder im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings (NHS) noch in den Kliniken untersucht. Im zweiten Schritt ist ein so genanntes Tracking notwendig, um eine festgestellte Hörstörung einer Bestätigungsdiagnostik und folgenden Therapie zuzuführen. Momentan ist das Tracking aber nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Genau hier setzt das Modellprojekt mit folgenden Aufgaben und Zielen an: 1. eine bislang bestehende Versorgungslücke in der Region Hannover zu schließen und möglichst jedes hörgeschädigte Kind so früh wie möglich in die Behandlung zu überführen; 2. die Rolle und Bedeutung einer Tracking-Zentrale für die Gesundheitsvorsorge wissenschaftlich zu untersuchen; 3. die Tracking-Zentrale durch Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer zu verstetigen. Die Tracking-Zentrale sichtet die Befunde aus dem Neugeborenen-Hörscreening und kontaktiert Eltern von Kindern mit auffälligem Hörtestergebnis. Nur bei entsprechender Einwilligung nehmen Eltern am Modellprojekt teil.